FACE AWARD 2012

Teilnahmebedingungen

 

 

Teilnahmebedingungen

  1. Der Teilnehmer muss volljährig sein und darf noch keine Ausbildung zum Visagisten oder Make-up Artisten absolviert haben. Mitarbeiter von Woman Styling sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

  2. Der Teilnehmer versichert, dass er das eingesandte Make-up Styling inkl. Haare eigenhändig kreiert hat.

  3. Es werden nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt, die den Vorgaben zum FACE AWARD 2012 entsprechen, insbesondere werden keine Daten auf CD oder DVD akzeptiert. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück gegeben.

  4. Der Teilnehmer versichert, dass er über die Urheberrechte an dem eingereichten Foto- und Bildmaterial (folgend: Bildmaterial) verfügt und dass dieses frei von Rechten Dritter ist. Er hat dafür zu sorgen, dass die dargestellten Personen ihre Einwilligung zur Veröffentlichung und Verwendung des Bildmaterials am Wettbewerb gegeben haben. Auf Verlangen ist die schriftliche Einwilligung vorzulegen. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, stellt der Teilnehmer Woman Styling von allen Ansprüchen frei.

  5. Der Teilnehmer räumt Woman Styling das räumlich und zeitlich unbeschränkte sowie inhaltlich auf den Wettbewerb beschränkte Nutzungsrecht an dem eingesandten Bildmaterial für alle Nutzungsarten ein. Das eingeräumte Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung im Internet auf der Website von Woman Styling und in Facebook, sowie PR und Werbemaßnahmen, die in Zusammenhing mit dem Wettbewerb stehen. Die Einräumung des Nutzungsrechts erfolgt unentgeltlich.

  6. Die Ausbildung zur Visagist/in incl. Hairstyling, die mit dem FACE AWARD 2012 vergeben wird, findet an einem der von Woman Styling vorgegebenen Termine in 2012 statt. Woman Styling behält sich vor, den Termin zu bestimmen. Die Ausbildung richtet sich nach den geltenden Seminarbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Woman Styling, die der Gewinner vor Ausbildungsbeginn mit dem Ausbildungsvertrag zu akzeptieren hat. Kann der Gewinner die Ausbildung aus welchen Gründen auch immer zum vorgegebenen Termin nicht antreten (z.B. Krankheit, kein Ausbildungsvertrag) oder erscheint er zum vorgegebenen Termin nicht, verfällt der Gewinn ersatz- und erstattungslos. Eine Auszahlung in Geld oder Verschiebung sowie die Übertragung auf eine andere Person sind ausgeschlossen.

  7. Sofern sich aus den Teilnahmebedingungen nichts Abeichendes ergibt, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Woman Styling in ihrer aktuellen Form.